1. Übergeben von Spielzeitgeschenken
Hat der schenkende Account ein Spielzeitgeschenk erworben, kann er darüber in seiner persönlichen Accountverwaltung verfügen. Er kann das Spielzeitgeschenk an einen weiteren Account seiner Wahl übergeben, beispielsweise
zum Zwecke eines Geschenks. Der beschenkte Account darf nicht bereits gelöscht sein, oder wegen Missbrauchs vom Angebot ausgeschlossen worden sein. Spielzeitgeschenke können immer nur vollständig übergeben werden,
eine Aufteilung der einzulösenden Spielzeitkontingente in Teileinheiten ist nicht möglich.
2. Einlösen von Spielzeitgeschenken
Wird ein Spielzeitgeschenk vom schenkenden Account an den beschenkten Account übergeben, so wird das Spielzeitgeschenk bei diesem Vorgang automatisch und sofort eingelöst. Durch das Einlösen wird dem beschenkten
Account das Spielzeitkontingent über die entsprechende Dauer zur Verfügung gestellt, es sei denn, der beschenkte Account war selber noch nie Vollnutzer der Plattform und ist nach AGB II.1. nicht mit vollem Namen und
Anschrift bei Online-Doppelkopf.com registriert. In diesem Fall wird die vollständige Registrierung des beschenkten Accounts vor Einlösen des Gutscheins vorrausgesetzt. Lehnt der beschenkte Account die vollständige Registrierung
nach AGB II.1. ab, so fällt das Spielzeitgeschenk an den Accountbesitzer zurück.
Der schenkende Account darf das Spielzeitgeschenk nicht für seinen eigenen Account einlösen, wohl aber für einen weiteren Account, der ebenfalls unter seinem Namen registriert ist. Der beschenkte Account darf das Spielzeitgeschenk nicht
an dritte Accounts weitergeben.
3. Aktivierung von Spielzeitkontingenten
Die Aktivierung von Spielzeitkontingenten, die durch Spielzeitgeschenke eingelöst wurden, wird nach den AGB II.2. geregelt.
4. Auszahlung von Spielzeitgeschenken
Eine Auszahlung von eingelösten oder nicht eingelösten Spielzeitgeschenken ist für den beschenkten Account augeschlossen. Der schenkende Account kann nicht eingelöste Spielzeitgeschenke auch nach
Ablauf der Widerrufsfrist zum Erwerbspreis zurückgeben. OD berechnet für diesen Vorgang eine Bearbeitungsgebühr von 3 Euro. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 2 Wochen auf ein Konto in einem europäischen Land. Der Kontobesitzer muss mit dem Accountbesitzer identisch sein
und auf denselben Namen geführt werden. Zum Zwecke der Identifizierung darf OD einen Identitätsnachweis, beispielsweise die Kopie eines Lichtbildausweises, verlangen.
5. Präsenz des Spielzeitgeschenks
Das Spielzeitgeschenk steht ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung und wird über die Accountverwaltung von OD verwaltet. Eine Bereitstellung oder Ausgabe in "greibarer Form" bsp. in Papierform, besteht nicht.
5. Abschließendes
Diese besonderen Geschäftsbedingungen können jederzeit, ohne Angabe von Gründen, geändert werden.
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